AW: Einzelhandels-Unter-Tarifbezahlung von Aushilfen/Studenten
Da fällt mir noch etwas ein.
Wenn also die BV - die eventuell zT. nicht zulässig sein könnte - auschließt, das ich als Personengruppe der Aushilfen eine Bezahlung habe, die sich am Mindesttarif der Tarifvereinbarung orientiert,
dann wunder ich mich, wieso mit der letzten tarifrunde, wo ein Prozent mehr beschlossen wurde, ich doch wieder eingeschlossen wurde.
Damals, dh. zum November 2009 stieg mein Stundnelohn um 1% von 8,00 auf 8,08 €/h
Das is doch dann hin und her, irgendwie.
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