Hallo!
Ich habe folgende Frage:
Dezeit bin ich noch für das aktuelle Semester bis 30. September '10 immatrikuliert. Alle
Prüfungen habe ich abegelegt. Nun läuft die Bearbeitung meiner Diplomarbeit bis Ende August '10.
Gibt es eine rechtliche Grundlage, die mir die Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung (40Std/Woche) zum 1. August '10 verbietet? Kann die Universität deshalb eine Exmatrikulation aussprechen?
Sollte es eine gesetzliche Grundlage geben, wäre ich für die Quellenangabe / Kontaktperson sehr dankbar.
Änderungen bei der Sozialversicherung/Krankenversicherung sind mir weitestgehend bekannt.
Vielen Dank
Martin