Hallo alle zusammen!
Und zwar geht es darum:
Ich bin schon seit längerem krank geschrieben und war für 2 1/2 Monate in einer Klinik. Im Moment bekomme ich Krankengeld.
Nun möchte ich kündigen, da meine Krankheit in gewisser Weise mit meiner Arbeit zusammenhängt.
Laut BGB habe ich ja eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Demnach würde ich zum 30.07.2010 kündigen. Im Moment bin ich noch bis zum 08.07. krank geschrieben und muss an diesem Tag wieder zum Arzt. Normal würde ich auch weiter krank geschrieben werden.
Darf ich mich auch wenn die Kündigung eingereicht ist noch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krank schreiben lassen oder bin ich dazu verplichtet meinen Resturlaub zu nehmen? Wenn ich bis zum Ende krank geschrieben bin kann ich mir den Resturlaub auszahlen lassen und wenn ja würde das Einfluss auf die Höhe des Krankengeldes haben?
Es ist ja so geregelt dass das Krankengeld auch nach der Kündigung weiter gezahlt wird, wenn die Krankheit schon während des Arbeitsverhältnisses aufgetreten ist und wenn man noch über den Kündigungstag hinaus weiter krank geschrieben ist.
Sollte ich also meinen Resturlaub nehmen müssen würde das nicht heißen dass mein Anspruch auf Weiterzahlung des Krankengeldes verloren geht da ja die Krankschreibung nicht mehr durchgängig ist?
Ich hoffe ich konnte alles einigermaßen verständlich wiedergeben und dass mir jemand helfen kann.
Liebe Grüße, Shin