Zitat:
Zitat von allgäufarmerin
In unserem Betrieb (Vertrieb und Personaldienstleistung) mit 4 Angestellten (zwei Vollzeitkräfte und zwei Halbtagskräfte)verdienen wir zwischen 1.600,- und 1.800,-€ brutto im Monat.
Unser Chef will uns nun nur noch 80% von unserem Gehalt (das eh schon sehr niedrig ist) ausbezahlen und die restlichen 20% wird er uns dann nur bei geleisteter Zielvorgabe auszahlen!! Er meinte, als Provision sozusagen !!!!!! (unter Provision verstehe ich aber etwas anderes und zwar, dass ich dann nicht nur 20% ausbezahlt bekomme, damit mein eigentliches Bruttoeinkommen wieder abgedeckt ist, sonder schon einiges mehr !!!
Sollten wir damit nicht einverstanden sein, müsste er einen von uns kündigen!
Darf er das so ohne weiteres tun??
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Hallo, allgäufarmerin
Da es sich um einen Kleinbetrieb handelt sieht es nicht so gut aus,da wie schon gesagt das KÜ-Schutzgesetz nicht zur geltung kommt.Möchte aber noch einiges anmerken, auch wenn es vieleicht nicht weiter hilft.Arbeitnehmer in Kleinstbetrieben sind aber NICHT gänzlich ohne KÜ-Schutz. es sind zum einen die allgemeinen Vorschriften über die KÜ (z.B. schriftform der KÜ, außerdentliche KÜ nur aus wichtigem Grund, Einhaltung der KÜ-Fristen usw.) einzuhalten. Zum anderen darf eine KÜ nicht gegen verfassungsrechtlich gebotene Mindestanforderungen ("Treu und Glauben" § 242 BGB verstoßen. Das BVerfG hat klargemacht, dass auch in Kleinstbetrieben ein Mindest-KÜ-Schutz besteht. (BVerfG v. 27.1.1998-1 Bvl 15/87 und 22/87, AiB 1998,304 und DB 1998, 82:
Eine Kü darf nicht willkürlich sein oder sachfremden Motiven beruhen.
-Bei der Auswahl der zu kündigenden Beschäftigten muss ein gewisses Maß an sozialer Rücksichtnahme gewahrt sein.
-Ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand des AV muss bei der Beurteilung der Wirksamkeit der KÜ berüchsichtigt werden.
Wenn eine KÜ diesen Anforderungen nicht entspricht, verstößt sie gegen TREU und Glauben und wäre unwirksam.(vgl.BAG v.21.2.2001-2 AZR 15/ NZA 2001, 833.
Aber wie schon angedeutet die Chancen sind gleich null, hier was zu erreichen.Das heißt er könnte seine "Drohung wahrmachen"
Gruß FS