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Hallo,
mein AG möchte mich nach meiner Elternzeit an einen anderen Arbeitsort versetzen. Die neue Tätigkeit wäre mit für mich unzumutbaren Arbeitszeiten verbunden, geht das? Hier der Fall noch mal in Ausführlich: Vor meiner Elternzeit arbeitete ich an einer Privatschule offiziell als Sozialpädagogin mit einer vollen Stelle, de Fakto als Leherin, d.h. ich war sogar Klassenlehrerin und habe den ganzen Vormittag allein unterrichtet, den Unterricht vor- und nachbereitet. (Kernarbeitszeit 7.30-13.30 Uhr, Rest konnte ich mir selber einteilen). Bevor ich diese Stelle angetreten hatte, habe ich lange Jahre in verschiedenen Wohngruppen des gleichen Trägers als Sozialpädagogin im Rollendienst gearbeitet (Hauptarbeitszeit ca. 8-9 Dienste im Monat von mittags/nachmittags bis zum nächsten Vormittag plus einige zusätzliche Termine nach Vereinbarung). In einem ersten Rückkehrgespräch bot mein Chef mir an, dass ich in einer Wohngruppe arbeiten könne, mit den Arbeitszeiten, wie oben beschrieben. Schule war durchaus auch noch offen, es hörte sich so an, als könne ich es mir aussuchen! Die Wohngruppe war mir dabei lieber, wobei ich das nicht fest zugesagt hatte. In einem zweiten Rückkehrgespräch sagte mir mein Chef, dass er für die Schule wg. Mangel an ausgebildeten Lehrern keine Betriebserlaubnis mehr bekommen habe, daher habe er zwei Lehrer einstellen müssen, die nun "offiziell" die Klassenleitung haben. Ich könnte also nicht mehr an die Schule zurück, da nun schon Personalüberhang! Es ist allerdings so, dass nach meinem Antritt der Elternzeit noch mind. eine Sozialpädagogin eingestellt wurde! und es arbeiten nach wie vor weitere Sozpäd an der Schule, die z.T. auch nach mir dort begonnen haben. In die ursprünglich vorgeschlagene Wohngruppe könne ich auch nicht, weil dort sofort eine Kraft benötigt würde, es könne nicht gewartet werden, bis ich aus der Elternzeit zurückkomme. An der personellen Situation in der Wohngruppe hat sich aber seit dem ersten Rückkehrgespräch gar nichts geändert!!! Geändert hat sich, dass in einer anderen Wohngruppe eine Mitarbeiterin schwanger geworden ist und er für diese eine Vertretung braucht. Ich soll nun in dieser Wohngruppe arbeiten, in der die Arbeitszeiten im Wesentlichen von 12 bis 20 Uhr liegen, tw. am Wochenende. Das geht für mich mit zwei kleinen Kindern gar nicht! Kann mein Chef mich einfach in diese Wohngruppe versetzen? Es gibt einen Betriebsrat, von dem ihc mir nicht sehr viel erhoffen kann. Hinzu kommt, dass mein Arbeitsort eigentlich vertraglich fest steht - aber die Schule ist umgezogen/weiter weg gezogen, an dem im Vertrag stehenden Ort gibt es gar keine Arbeit mehr für mich. Es steh aber gleichzeitig auch im Vertrag: "die Angestellte kann in besonders dringenden Fällen auc hin einer anderen Einrichtung der (...) für eine befristete Zeit eingesetzt werden" Zur Arbeitszeit, abgesehen davon, dass es sich um eine Vollzeitstelle handelt: "Die Arbeitszeit richtet sich nach den tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen. Die Verteilung auf die einzelnen Arbeitstage kann durch Dienstpläne geregelt werden." Mit einer Versetzung von der Schule in die Wohngruppe mit den weningen und dafür langen Diensten wäre ich einverstanden, weil die Schule nun von meinem Wohnort ca. 80 km entfernt ist. Aber bevor ich in der Wohngruppe, in der ich täglich nachmittags arbeiten soll, arbeite, würde ich lieber wieder an die Schule zurückkehren. Welche Rechte habe ich? Wer es bis hierher geschafft hat: Vielen Dank! Grüße von Blümchen |
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| arbeitszeitverteilung, elternzeit, versetzung |
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