AW: Kündigung in der Schwangerschaft
Hallo
Die Kündigung ist unwirksam, sofern Sie dies per Klage beim ArbG auch rechtzeitig (3 Wochen ab Zugang) feststellen lassen.
Dabei gehe ich davon aus, daß der AG von der Schwangerschaft weiß. Sofern dies nicht der Fall ist, sollten Sie das umgehend nachholen. Dabei wäre es gut, wenn man im Zweifel nachweisen kann, daß der AG um die Schwangerschaft wußte.
Gruß,
LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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