Hallo an alle,
folgende Situation bedarf einer Klärung:
Ein Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl ist eine Woche vor dem Wahltag zurückgetreten.
Nun will eine bestimmte Gewerkschaft jedes einzelne Mitglied des alten Wahlvorstandes wegen Wahlbetrug bzw. Wahlbehinderung anzeigen. Ein Argument dafür laut Gewerkschaft ist es, das nur zwei Listen für die Wahl zugelassen wurde und das der Wahlausschuss mit der Geschäftsleitung unter einer Decke stecken würde.
Haben die ehemaligen Wahlausschussmitglieder was zu befürchten? Ist das alles haltbar?
Wenn ja, was haben Sie zu befürchten?
Es ist bereits ein neuer Wahlvorstand gegründet worden der die Wahl neu einleitet.
Danke für all Eure Hilfe.
Gruß