#1 (permalink)  
Alt 03.05.2010, 09:31
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Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 9
Standard Ehrenamtliche Tätigkeit als Betriebsrat

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der § 37 BetrVG spricht von "Ehrenamtliche Tätigkeit" als BR Mitglied.
Geht dieses Ehrenamt soweit, dass BR Mitglieder die an Ihren schichtfreien Tagen BR Tätigkeiten ausüben und auch formal z.B zur Sitzung eingeladen wurden, für dieser BR Tätigkeiten vom Arbeitgber keine Geld- bzw. Stundengutschrift erhalten müssen?

Danke für Eure Antworten
MfG
Blaumann
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Stichworte
ehrenamtliche tätigkeit, freistellung

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