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Hallo zusammen.
Ich hab eine Frage wie es sich rechtlich verhält mit ungleicher Bezahlung. Folgender Fall: Ein großes Unternehmen mit Tarifvertrag übernimmt im Jahr 2009 Azubis. Diese werden aber nicht nach TV bezahlt, sondern es existiert eine Betriebsverinbaurung nachdem alle übernommen Azubis gleich bezahlt werden. Sie bekommen also nicht das Entgelt das lt. TV der Tätigkeit entspricht, sondern pauschal ein Entgelt der Lohngruppe 3 abzüglich 3000€ jährlich. Nach 2 Jahren steigert sich dieses Entgelt um jährlich 2000€. Wiederum ein Jahr später findet man sich dann in der der Tätigkeit entsprechenden Entgeltgruppe. Nun ist 2010 und es werden wieder Azubis übernommen. Diese werden nun aber nicht nach der o.g. Systematik entlohnt, sondern bekommen sofort das ihrer Tätigkeit entsprechende Entgelt abzüglich 3000€. Dies würde in meinem Fall bedeuten, dass wenn ein Azubi dieses Jahr übernommen wird jährlich knapp 6000€ mehr bekommt als ich, der die Tätigkeit schon seit einem Jahr macht. Für die gleiche Arbeit wohlgemerkt. Ist das rechtlich so zulässig bzw. einwandfrei oder besteht da eine Möglicheit die Regelund in die eine oder andere Richtung anzugehen? Danke schon mal für die Antworten und bei Fragen o. Verständnisproblemen kann mir gerne gemailt werden. Gruß Mday |
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| bezahlung, diskriminierung, entgelt, ungleich, übernahme |
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