Zitat:
Zitat von KatharinaE
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin seit längerer Zeit in Psychologischer Behandlung und bekomme von meinem Artzt Termine mit einer vorlaufzeit von ca. 3-4 Wochen. D.H. der nächste Termin ist also ca. 3-4 Wochen später und falls er verschoben werden müßte ist der darauffolgende Termin dann nochmals 4 Wochen später als der abgesagte. Der Arzt hat Sprechzeiten von 09:00 Uhr morgens bis 18:00 Uhr abends nach Terminvergabe. Nun arbeite ich in einem Betrieb in dem von morgens 08:30 bis abends 20:00 Uhr gearbeitet wird. Die Schichtzeiten in diesem Betrieb werden jede Woche neu eingeteilt. Wenn ich nun meinen Artztermin 3-4 Wochen vor dem Termin angebe um an diesem Tag zu der festgelegten Zeit keine Schicht zu haben (also den Artztbesuch in der Freizeit wahrnehmen zu können), darf dann der Betrieb in dem ich arbeite meine Schichteinteilung einfach in die Zeit meines langfristig geplanten nicht ohne weiteres verschiebbahren Artztbesuches legen oder mir für diesen Termin den Artztbesuch verweigern ????
MfG
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gibt es einen betriebsrat ?
je nach einzelfall würde ich schon mal behaupten wollen, daß auch bei einer langandauernden ärztlichen behandlung es durchaus dem "billigen ermessen" , das der AG bei festlegungen der arbeitszeiten berücksichtigen (§ 106 GeWO )muß, entspricht, rechtzeitig vorher angekündgte termine im dienstplan zu berücksichtigen