Zitat:
Zitat von heuler
Daraus würde ich jetzt schlussfolgern, dass meine Befristung unzulässig ist.
Weitere theoretische Frage: was würde sich dadurch bezüglich Kündigung ändern? Da es eine "keine betriebliche Kündigungs" Vereinbarung bis 2012 in unserem Unternehmen gibt (und dann bestimmt verlängert wird), wäre ich dann erstmal ohne triftigen Grund nicht kündbar (vorausgesetzt, ich hätte eine Entfristung erklagt)?
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wenn du eine entfristungsklage anstrengst, die je nach instanz schon +/-2 jahre dauern kann
bis du mit ablauf der aktuellen befristung in der regel erstmal draußen
(außer du bekommst eine einstweilige verfügung auf weiterbeschäftigung durch)
und eine weitere verlängerung der befristung ist eher unwahrscheinlich,wenn du gegen deinen AG klagst
und ob du dann nach dieser zeit dort noch weiterarbeiten willst,
steht in den sternen
die zeit zuhause abzusitzen, da wird dir die agentur für arbeit einen strich durch die rechnung machen
du wirst dir was anderes suchen müssen
also so unproblematisch ist die ganze sache nicht