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Liebe Leute,
Meine Kollegin hat vor kurzem einen Arbeitsunfall gehabt. Sie ist gestürzt und hat sich dabei verletzt, sie musste ins Krankenhaus. Jetzt fragt die Berufsgenossenschaft, wie der Unfall-Hergang war. Meine Kollegin ist kurz bewusstlos gewesen. Sie vermutet, dass Sie zuerst ohnmächtig geworden ist, und dadurch gestürzt (= keinen Arbeitsunfall, oder?), aber sie ist sich nicht ganz sicher (kurzes Blackout). Es gab 2 Zeugen, die haben ihr auch nur stürzen gesehen, ohne deutliche Grund. Wie sollte man das Geschehen nun umschreiben, um es möglicherweise als Arbeitsunfall eingestufft werden zu lassen (große Unterschied in den Kosten, deswegen). Lügen will sie ganz klar nicht, aber wenn der Ursache unklar ist und man das auch schreibt, in wessen Vorteil wirkt das? Ich nehme an, dass die Berufsgenossenschaft auch die Zeugen fragen wird. Was ist, wenn es denen auch unklar ist? Wovon wird dann ausgegangen? Wird die BG Fragen stellen wie "ist sie gestolpert?", "hat sie jemanden geschubst?", ...? Vielen Dank für jegliche Hilfe! liebe Grüße, Pechvogel |
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