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Alt 06.04.2010, 08:57
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Standard AW: Grund für Zwischenzeugnis?

Zitat:
Zitat von LeoLo Beitrag anzeigen
Hallo

Interessant in diesem Zusammenhang finde ich ja die Kombination der Rechtssprechung. Einserseits wird ein Zwischenzeugnis-Anspruch für Bewerbungszwecke vom BAG eindeutig bejaht (ohne daß daran ein gekündigtes Arbeitsverhältnis geknüpft ist) und andererseits ist der Abkehrwille eines Arbeitnehmers als möglicher ordentlicher Kündigungsgrung (BAG und LAG BW) legitimiert. Auch Artikel 12 GG läuft dem nicht zuwider...

Gruß,
LeoLo
....dann hätten wir folgende denkbare situation :

der wunsch nach einem zwischenzeugnis aufgrund bewerbungsabsichten könnte dem AG als grund dienen, ordentlich zu kündigen

da er sowieso einige leute so billig und schnell wie möglich loswerden will, nutzt er evtl. die sich bietende gelegenheit

da könnte man sich ins eigene fleisch schneiden,
solange die berufliche zukunft noch nicht anderweitig gesichert ist

das bestärkt meine ansicht : zwischenzeugnis ist eine zweischneidige sache
__________________

"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG
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Stichworte
kurzarbeit, zwischenzeugnis

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