#1 (permalink)  
Alt 30.03.2010, 14:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2010
Beiträge: 9
Standard Ab wann ist man leitender Angestellter?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema: LEITENDE ANGESTELLTE.

Ab wann ist man bitte leitender Angestellter und kann dadurch nicht mehr zur Betriebsratswahl aufgestellt werden?
Es gibt auch soweit ich dass weiss, einen Unterschied zwischen leitenden Angestellten und Führungskräften.

Definition des LA (soweit ich das bis jetzt in Erfahrung bringen konnte):
weisungsbefugt (Personal ein- bzw. ausstellen), relativ frei von Weisungen der GL eigenständig handeln bzw. Prokura besitzen.

Was gibts da für eine rechtsfähige Aussage dazu? Das BetrVG §5 (3) ff ist hierzu leider (wie die meisten Gesetze) viel zu schwammig und nicht eindeutig.?(

Es geht hierbei um einen Kollegen, der nach der letzten BR-Wahl Abteilungsleiter wurde, jedoch keinerlei Prokura, Handlungs- und Weisungsfreiheit hat (eigentlich eine Führungskraft und kein AL).
Auch wurde kein neuer Arbeitsvertrag seither als AL geschlossen.
Nun will die GL verhindern (mit der Begründung er sei Leitender Angestellter) dass er sich erneut zur anstehenden Betriebsratswahl aufstellen läßt.

Schonmal vielen Dank, falls mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
betriebsratswahl, leitende angestellte

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an