#8 (permalink)  
Alt 30.03.2010, 19:10
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Registriert seit: 28.03.2010
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Standard AW: Ehrenamt nach befristetem Arbeitsvertrag

Es gibt eine gewisse Art von Arbeitgebern, die einen Teil ihrer Arbeitsverhältnisse in den ehrenamtlichen Bereich auszulagern versuchen. Dabei werben sie mit dem Aspekt der sozialen Verantwortung für Mitmenschen, Nächstenliebe usw. ! -- Dies geschieht z.B. in der Altenpflege. Die Träger von Altenheimen sprechen rüstige Rentnerinnen -kurz nach deren Pensionierung - für die ehrenamtliche Altenpflege an. Sie können sich dann im Altenheim eine Bezugsperson auswählen, die von den betreffenden Frauen betreut werden. Es gibt hierfür regelrechte "ehrenamtliche Arbeitsverträge". Die Absicht des Altenheimbetreuers liegt darin, die Personalkosten für vollberufliche Arbeitskräfte zu ersparen.
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Stichworte
arbeitsvertrag, befristet, befristung, ehrenamt, ehrenamtlich

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