Zitat:
Zitat von oberfoerster
Nun zu meiner Frage, ist es dem Arbeitgeber gestattet, ohne Abstimmung/Zustimmung des Betriebsrates, solche Überprüfungen durchzuführen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
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Da es um ausschließlich dienstliche Nutzung geht, sehe ich da kein großes Problem, sind doch geschäftliche und nicht persönliche Daten. Wie soll der Arbeitgeber die Telefonrechnung bezahlen, wenn er nicht wissen darf wie hoch der Betrag ist?
Wie ich als Mitarbeiter wissen soll, wann die 30 € erreicht sind, ist eine andere Frage, die im Moment unwichtig ist.
Bei meinem Handy sucht man sich dazu in der Namensliste den "Kontomanager" und ruft diesen an. Das mag aber vom Anbieter/Tarif abhängen.
E.D.