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Hallo, ein Mitarbeiter, der in die Freistellung wechselt, darf lt. Gesetz durch die Freistellung nicht schlechter gestellt werden als davor.
Konkrete Frage: ein Mitarbeiter mit Telearbeitsplatz, wechselt nach der Betriebsratswahl in die Freistellung. Was passiert mit seinem Telearbeitsplatz? Danke für Eure Antworten. |
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| freistellung, telearbeitsplatz, §38betrvg |
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