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Alt 18.03.2010, 10:51
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Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 2
Standard §38 BetrVG - Freistellung

Hallo, ein Mitarbeiter, der in die Freistellung wechselt, darf lt. Gesetz durch die Freistellung nicht schlechter gestellt werden als davor.
Konkrete Frage: ein Mitarbeiter mit Telearbeitsplatz, wechselt nach der Betriebsratswahl in die Freistellung. Was passiert mit seinem Telearbeitsplatz?
Danke für Eure Antworten.
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Stichworte
freistellung, telearbeitsplatz, §38betrvg

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