Hallo, ich habe eine Frage die ich mit einem BR diskutiert habe und zu keinem abschließenden Ergebnis kam.
Gelten Betriebsvereinbarungen des Endleihbetriebes auch für Leiharbeiter? Beispiel: Wir haben Leiharbeiter bei uns in der Firma beschäftigt. Für unsere eigenen Kollegen gilt eine Ankündigungsfrist für Sonderschichten z.B. Samstagsarbeit die in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Daran hält sich unser Arbeitgeber für die Leiharbeiter nicht. Nach meiner Meinung müsste die BV auch für die Leiharbeiter gelten.
Antwort bitte mit Begründung oder Verweis auf Urteil oder Gesetz, denn sonst bekomme ich den Kollegen nicht überzeugt.
Danke für die Unterstützung.