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Hallo,
ich habe da mal ne rechtliche frage zu KUG. Vorgeschichte: In unserer dachdeckerfirma, sind zur zeit nur ich, der meister und ein lehrling angestellt. ich und der meister habe aufgrund der wirtschaftslage meist nur 1 bis 2 wochen arbeit im monat, bzw. manche monate null Kug, da überhaupt keine aufträge rein kommen. Nun meine Frage: wir brauchen für eine momentane baustelle, einen hilfsarbeiter/in, für 2-3 std./pro tag, für ca. 3 tage lang, da die trapetzbleche viel zu gross sind, um sie zu 4 zu verlegen. jedoch mein chef behauptet, das wir bei KUG keinen arbeiter holen dürfen, da er sonnst, das KUG-geld der letzten 12 monate zurück zahlen müste. dies würde angeblich wie ein betrug sein. kann mir jemand da die rechtliche situation erläutern? denn ich bin der meinung, das mein chef einen solchen auftrag annehmen muss, um die KUG-geld so weit wie möglich ein zu dämmen. denn sonnst wäre es betrug. daher nehme ich auch an, das wir uns eine hilfskraft holen dürfen, ohne das der firma ein betrug vorgeworfen wird. danke schon mal im vorraus, für die zahlreichen antworten....[IMG]file:///C:/DOKUME%7E1/Peter/LOKALE%7E1/Temp/msohtml1/01/clip_image001.gif[/IMG] |
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| kurzarbeit, kurzarbeit betrug |
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