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Eine Bekannte hat folgendes Problem:
Ihr Arbeitgeber (Verwaltung Öffentlicher Dienst) hat mit ihr ein Mitarbeitergespräch geführt, bei dem Ihr z.B. vorgeworfen wurde, eine nicht ausreichende "Kundenkontaktdichte" vorzuweisen. Ausgewertet wurde die Information auf Grund der Einträge in das entsprechende Datenbank-Programm, mit dem die Mitarbeiter arbeiten. Der Arbeitgeber hat somit ausgesprochen, dass sie im nächsten Quartal eine Summe X an Gesprächen fürhren müsse. Zur Hintergrundinformation sei erwähnt, dass die fehlende Kundenkontaktdichte an einer extremen Überbelastung liegt, da meine Bekannte seit längerem teilweise für bis zu vier fehlenden Kollegen Vertretung machen musste. Nach dem Gespräch hat der Arbeitgeber eine schriftliche Zielvereinbahrung vorgelegt, die meine Bekannte unterschreiben solle. Sie hat dann für sich entschieden, dass sie dieses Papier eigentlich nicht unterschreiben kann, da die Anforderungen auf Grund der derzeitigen Personalsituation nicht zu erfüllen sind. In einem folgenden Gespräch mit dem Arbeitgeber hat dieser angedroht, bei Nicht-Unterschreiben drohe eine Abmahnung. Auch erwähnte der Arbeitgeber, dass bei Nicht erreichen der vereinbarten Leistung weitere Folgen (Abmahnung) drohen. Meine Bekannte arbeitet eigentlich gern in Ihrem Job und kommt mit den Kollegen und der Arbeit (natürlich der eigenen Einschätzung nach) gut zu recht, nun ist sie aber am Boden zerstört, hat das Papier aber aus Verzweiflung unterschrieben. Diese Art der Verpflichtung wurde noch mit einzelnen Mitarbeitern durchgeführt, jedoch mit nicht annähernd allen. So dass die vereinbarten Ziele nicht alle Mitarbeiter betreffen. Natürlich könnte man diese Sache dem Betriebsrat vorlegen, leider ist dies in diesem Fall nicht ganz so einfach, weil freundschaftliche Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter existieren. Meinem Rechtsempfinden nach erscheint mir diese ganze Sache sehr fragwürdig, um nicht so sagen zum Himmel schreiend ungerecht. Ist der Arbeitnehmer verpflichtet so ewas zu unterschreiben und wäre es nicht nötig, dass der Betriebsrat entsprechende Papiere vorgelegt bekommt ? Müssen diese Ziele nicht für alle Mitarbeiter gelten ? Ich würde mich über jedwede Hilfe oder Hinweise sehr freuen. |
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| Stichworte |
| abmahnung, mitarebeitergespräch, zielvereinbahrung |
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