Zitat:
Zitat von Fussballsend
. Immerhin muss aber auch bei Abmahnungen zumindest ein Recht des BR angenommen werden, über die ausgesprochene Abmahnung informiert zu werden,
(§ 80 Abs.2 BetrVg, vgl. LAG v.24.2.1984, AuR,1985,99) Nur dann ist der bR in der Lage zu prüfen, ob der AG eine mitbestimmungsfreie Abmahnung oder eine mitbestimmungspflichtige z.B. "Betriebsbuße" auszusprechen beabsichtigt oder ausgesprochen hat.
Gruß FS
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hallo FS
leider zitierst du wieder dieses ominöse LAG-urteil vom 24.02.84
das in einigen kommentaren auftaucht (fitting? schoof?)
das wir hier auch schon zerpflückt haben
kann nur den volltext gerade nicht mehr finden
im volltext liest sich das ganze etwas anders