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Alt 20.05.2010, 17:40
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Ort: + 2305 beiträge, um das mal geradezurücken
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Standard AW: Zielvereinbahrung / Mitarbeitergespräch

Zitat:
Zitat von Fussballsend Beitrag anzeigen
. Immerhin muss aber auch bei Abmahnungen zumindest ein Recht des BR angenommen werden, über die ausgesprochene Abmahnung informiert zu werden,
(§ 80 Abs.2 BetrVg, vgl. LAG v.24.2.1984, AuR,1985,99) Nur dann ist der bR in der Lage zu prüfen, ob der AG eine mitbestimmungsfreie Abmahnung oder eine mitbestimmungspflichtige z.B. "Betriebsbuße" auszusprechen beabsichtigt oder ausgesprochen hat.
Gruß FS
hallo FS

leider zitierst du wieder dieses ominöse LAG-urteil vom 24.02.84
das in einigen kommentaren auftaucht (fitting? schoof?)
das wir hier auch schon zerpflückt haben
kann nur den volltext gerade nicht mehr finden

im volltext liest sich das ganze etwas anders
__________________

"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG
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Stichworte
abmahnung, mitarebeitergespräch, zielvereinbahrung

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