AW: Abfindung annehmen oder nicht?
Hallo
In der Kündigung steht, daß Sie aus dringenden betrieblichen Erfordernissen gekündigt werden, mündlich sagt man Ihnen, man sei mit ihrer Arbeit unzufrieden und dann bietet man Ihnen noch eine Teilzeitstelle an???
Versuchen Sie mal, daß Angebot der Teilzeitstelle schriftlich oder unter (zuverlässigen) Zeugen zu bekommen.
Marschieren Sie zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, hängt von den Antworten auf Matthias' Frage ab.
Gruß,
LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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