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  #5 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 09:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2009
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Beiträge: 5.554
Standard AW: Kündigungsfrist für Fernverkehr nach Bundesmanteltarifvertrag für Güter- Möbelfernverkehr / BMT-Fernverkehr

Hallo

Zitat:
Zitat von Greif42 Beitrag anzeigen
Ist ja nett von Dir.
Aber ich habe dafür nicht die Zeit. Ich brauch direkte konkrete antworten.
Den Link kenne ich selber.
Konkrete Antworten gibt es beim Fachanwalt oder bei der Gewerkschaft. Aber auch der AG muß den TV vorlegen können, wenn der TV tatsächlich Anwendung findet.

Die Antwort steht übrigens in § 20

Gruß,
LeoLo
__________________
Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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Stichworte
bmt-fernverkehr, kündigungsfristen, tarifvertrag

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