Hallo,
ich habe im Sommer bei einer Zeitarbeitsagentur in einem studentischen Arbeitsverhältnis (aber Semsterferien) gearbeitet. Der Arbeitsvertrag lief über 10 Wochen, es gab ein Arbeitszeitkonto.
Nun hat der Arbeitgeber die Höhe des Urlaubsentgelts auf Basis der vertraglichen monatlichen Arbeitszeit (10 Std.) berechnet, anstatt der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 13 Wochen. Da ich in den 10 Wochen insgesamt 203,5 Stunden gearbeitet habe (also ~81/Monat) macht das einen ziemlichen Unterschied (ich habe soweit 12 Euro Urlaubsentgelt erhalten).
Im Tarifvertrag steht:
Zitat:
Das Urlaubsentgelt errechnet sich aus dem in den Entgelttabellen festgelegten Tarifentgelt auf der Basis der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit.
Darüber hinausgehende Zulagen und Zuschläge bleiben unberücksichtigt.
|
BUrlG §11
Zitat:
§ 11 Urlaubsentgelt
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.
(2) Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.
|
Frage: Kann der Arbeitgeber die mehrgeleistete Arbeit als Überstunden behandeln und bei der Berechnung außen vor lassen? AG stellt sich stumm/stur.
Vielen Dank,
Julian