AW: Berechnung des Urlaubsentgelts bei Zeitarbeit
Hallo
Eine Abweichung von § 11 BUrlG (Urlaubsentgelt) per Tarifvertrag ist durchaus auch zuungunsten des AN legitim. Sofern der von Ihnen genannte Auszug aus dem TV alles ist, was diesbezüglich geregelt ist, würde ich sagen, daß die ZAF hier nicht rechtens agiert.
Ein Fachanwalt vor Ort dürfte Klarheit schaffen können.
Gruß,
LeoLo
__________________
Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
|