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Alt 22.02.2010, 21:31
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Standard Kurzarbeit in der Zeitarbeit

Angenommen, Arbeitnehmer (AN) ist bei einem Zeitarbeitsunternehmen (ZA) unbefristet beschäftigt und hat eine Schwerbehinderung (GDB) von 80%. Betriebsrat ist vorhanden.

Das Zeitarbeitsunternehmen hat keinen Einsatz mehr und bietet dem Arbeitnehmer daher einen Vertrag über Kurzarbeit (100%) für die nächsten 6 Monate an. Die Entgeltfortzahlung (lt. Vertrag) wird ab dann eingestellt. Nach Aussagen erhält der AN ab diesem Zeitpunkt 67% seines letzten Lohnes vom ZA (=Zuschuss der BA?).

AN ist nach Aussagen der ZA der erste Beschäftigte, mit dem diese Kurzarbeiterregelung getroffen werden soll.

Der AN hat seine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Kurzarbeiterregelung, da im Vorfeld die ZA eine Abmahnung wegen Abbruch Assessment-Center (AC) zugestellt hat.Eine Gegendarstellung erfolgte bereits. Es verhärtet sich der Eindruck, dass eine Kündigung des AN wegen Betriebsrat & Integrationsamt negativ verlaufen würde und mit der Kurzarbeiterregelung einfach eine Schadensminimierung betreiben werden soll.

Wie ist die Rechtslage?
Wieso sollte der AN so einem Vertrag zustimmen? Er würde bis zum nächsten Einsatz quasi 100% zu Hause sein und 67% d. Lohnes erhalten. Bei Nichtunterzeichnung wären das doch 100%.

Gibt es da einen rechtlichen Ansatz?
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Stichworte
kurzarbeit, zeitarbeit

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