#1 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 07:23
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Registriert seit: 25.01.2010
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Ausrufezeichen Urheberrecht bei Beweismaterial vor dem AG

Ein leitender MA erhielt eine Abmahnung wegen angeblicher Verletzung seiner Dienstpflichten. Nun will dieser vor dem Arbeitsgericht internes Material - nur für den Dienstgebrauch, erstellt vom AG - als Beweismaterial gegen den AG verwenden.

Kann der MA in der Folge wegen Verletzung des Datenschutzes und des Urheberrechtes vom AG mit Erfolg angegriffen werden?
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Stichworte
beweismaterial, datenschutz, urheberrecht

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