AW: Transfergesellschaft trotz Schwangerschaft?
Hallo Micha
Die vorgebrachten Argumente im Hinblick auf die Beziehung zwischen Schwangerer und AfA und BQG scheitern an der Frage der Ungleichbehandlung.
Aber belassen wir es dabei, daß wir das unterschiedlich einschätzen. Man muß ja nicht immer einer Meinung sein.
Ich würde provokativ sogar einen Schritt weitergehen und sogar die in Elternzeit befindliche AN auf dem Klageweg nicht chancenlos sehen, denn sie hätte das absolute Recht eine offensichtlich sozialwidrige / unwirksame Kündigung hinzunehmen, ohne eine Sperrfrist befürchten zu müssen. Dies ist mehrfach durch das BSG bestätigt. Damit könnte man das Argument der AfA torpedieren, daß die AN betriebsbedingt unkündbar ist. Dieses Argument ist nämlich vor allem eins: falsch.
Gruß,
LeoLo
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