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Alt 18.02.2010, 08:52
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Standard AW: Transfergesellschaft trotz Schwangerschaft?

Hallo Micha

Die vorgebrachten Argumente im Hinblick auf die Beziehung zwischen Schwangerer und AfA und BQG scheitern an der Frage der Ungleichbehandlung.

Aber belassen wir es dabei, daß wir das unterschiedlich einschätzen. Man muß ja nicht immer einer Meinung sein.

Ich würde provokativ sogar einen Schritt weitergehen und sogar die in Elternzeit befindliche AN auf dem Klageweg nicht chancenlos sehen, denn sie hätte das absolute Recht eine offensichtlich sozialwidrige / unwirksame Kündigung hinzunehmen, ohne eine Sperrfrist befürchten zu müssen. Dies ist mehrfach durch das BSG bestätigt. Damit könnte man das Argument der AfA torpedieren, daß die AN betriebsbedingt unkündbar ist. Dieses Argument ist nämlich vor allem eins: falsch.

Gruß,
LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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Stichworte
kündigung, schwanger, schwangerschaft, transfergesellschaft

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