AW: Auskunft vorheriger Arbeitgeber
Hallo
Ja, das ist legal.
Spannend ist eher die Frage, was der alte Arbeitgeber sagt... Der darf natürlich nicht aus dem Nähkästchen plaudern und darf in der Regel seine Aussagen nur auf Sachverhalte beschränken, die sich aus einem evtl vorhandenen qualifizierten Abschlusszeugnis erstrecken. Ggf ist er sogar zur Aussage verpflichtet, wenn er das berufliche Fortkommen des Ex-AN damit fördert.
Gruß,
LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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