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Hallo,
meine Schwiegermutter ist in einem Hotel als Aushilfe beschäftigt. Dies bedeutet für Sie, dass sie bei Bedarf Termine zum Arbeiten erhält und nach Stunden am Monatsende abgerechnet und bezahlt wird (inkl. aller Sozialabgaben, Krankenkassenbeitrag etc.). Wird Ihre Arbeitskraft nicht benötigt, erhält Sie auch keinen Lohn. Die Frage ist nun Folgende: Ihr Arbeitgeber meint, dass im Falle von Krankheit die Krankenkasse Krankengeld zahlen würde, die Krankenkasse hingegen meint, dass der Arbeitgeber Krankengeld bis zur 6. Krankheitswoche zu zahlen hat und dann erst die Kasse einspringt. Die 6 Wochen-Regel ist mir bei festangestellten Arbeitnehmern bekannt. Aber bei Aushilfen mit unsicherem, schwankenden und möglicher Weise gar keinem Einkommen?! Wer hat Recht und auf welches Gesetz und welche Paragraphen können wir uns in so einem Fall berufen? Vielen Dank für Eure Hinweise hollir |
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| aushilfe, krankengeld |
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