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Alt 04.02.2010, 19:01
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Standard Am Feiertag frei - trotzdem Recht auf Bezahlung bei Lohn nach geleisteten Stunden

Hallo an alle,

ein kleine Frage,
ein Unternehmen mit circa 10 Arbeitnehmern beschäftigt alle nach Stundenabrechnung zu einem Stundenlohn von XX Euro.
Wie sieht das aus, wenn an einem Feiertag nicht gearbeitet wird?
Muß der Tag trotzdem bei Stundenlohn bezahlt werden obwohl der Arbeitnehmer nicht anwesend war?

Bei Gehaltsempfängern ist es ja egal ob man arbeitet, da er ja immer das selbe Geld bekommt.

Mein Stand ist, das man den Mitarbeiter mit Stundenlohn nur die Stunden anrechnen tut, die er auch wirklich leistet.

Zum Beispiel:
Monat A : 150 Stunden gearbeitet x 9 Euro Stundenlohn = 1350 Brutto

Fällt jetzt ein Tag wegen eines Feiertages aus und der Betrieb schließt an dem Feiertag und der MA bekommt zum Beispiel dadurch nur 140 Stunden zusammen, werden doch auch bloß 140 Stunden bezahlt.
Hätte er diesen Tag arbeiten müssen bekommt er Feiertagszuschläge + Stundenlohn, richtig?

Und wie sieht das zum Beispiel bei folgendem Beispiel eines MA aus?

Montag - Urlaub
Dienstag - Urlaub
Mittwoch - Feiertag (kein Urlaub da der Betrieb eh zu ist)
Donnerstag - Urlaub
Freitag - Urlaub
Samstag und Sonntag - frei

Wenn der nach stunden bezahlte MA am Mittwoch zu hause bleibt muß er doch auch nicht bezahlt werden, oder? Da er ja keine Arbeitsstunden leistet, oder?

Hoffe das ist einigermaßen gut erklärt.

Danke schon mal
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Stichworte
feiertag, stundenlohn, teilzeit

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