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Zitat:
kostprobe gefällig ? § 4 Arbeitszeit die monatliche regelarbeitszeit kann betragen a, lohngruppe 1 :248 stunden .... k. lohngruppe 9 : 288 stunden § 6 mehrarbeit mehrarbeitszuschläge von 25% werden gezahlt b. lohngruppe 2: ab der 277.stunde monatlich ............. ........ i. lohngruppe 7c : ab der 313.stunde monatlich und da kommst du mit 160 stunden angewackelt ![]()
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"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG |
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| feiertag, stundenlohn, teilzeit |
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