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Alt 04.02.2010, 22:52
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Ort: + 2305 beiträge, um das mal geradezurücken
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Standard AW: Am Feiertag frei - trotzdem Recht auf Bezahlung bei Lohn nach geleisteten Stunden

Zitat:
Zitat von rainer w Beitrag anzeigen
Ich kenne den TV jetzt innhaltlich auch nicht. Aber Annahame:
In dem TV ist von einer 40 Std. Woche die rede. dann wird das zur Grundlage zur Vergütung gesetzt. Macht 160 Std. im Monat mal X Betrag ergebe die Grundlage zur Berechnung des Fixgehaltes. Alles was drunter ist ist minus und was drüber ist ist plus. Eine Regelung in einem TV wo festgelegt wird wo dem AG Tür und Tor offen gelassen wir kann ich mir so beim bestem Willen nicht vorstellen.
ich glaube, du willst diesen tarifvertrag auch gar nicht kennen
kostprobe gefällig ?

§ 4 Arbeitszeit
die monatliche regelarbeitszeit kann betragen
a, lohngruppe 1 :248 stunden
....
k. lohngruppe 9 : 288 stunden

§ 6 mehrarbeit
mehrarbeitszuschläge von 25% werden gezahlt

b. lohngruppe 2: ab der 277.stunde monatlich
.............
........
i. lohngruppe 7c : ab der 313.stunde monatlich

und da kommst du mit 160 stunden angewackelt
__________________

"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG
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feiertag, stundenlohn, teilzeit

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