Zitat:
Zitat von Fussballsend
es muss doch eine Vereinbarung über Kurzarbeit geben, entweder mit dem Betriebsrat, falls vorhanden. Ansonsten mit den betroffenen Mitarbeiter, dem der AG wenn es keinen Betriebsrat gibt, eine Änderungskündigung aussprechen müßte.
Gruß FS
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...bei uns hatten wir am anfang der ku analoge probleme,seit dem aber es die voraus gehende planungsgrundlage gibt ist es einigermassen ok.
es gibt immer bis zum 20. des laufenden monates ein ku plan für den nächsten monat. dieser wird in der jeweiligen abt erstellt ,kommt zur gsl und dann zum br
dort wird er "genehmigt" und ist dann arbeitgrundlage. wenn nun ein mitarbeiter au wird und in der liste für ku eingeteilt ist bekommt er ku geld , ist er zum arbeiten eingeteilt gibt es lohnfortzahlung gemäss gestzlicher grundlage