Freistellung und Urlaubsanrechnung
benötige Hilfe zu folgenden fiktiven Fall:
AN wurde aus dringenden betriebsbedingten Gründen gekündigt und bekommt eine Freistellung ab sofort bis Ende des AV.
Formulierung der Freistellung:
"..entbinden wir sie ab sofort bis zum ende des beschäftigungsverhältniss es von ihren vertraglichen pflichten. ihren resturlaub werden sie ab sofort nehmen. im anschluss an den urlaub werden wir sie unter fortzahlung ihres gehaltes unwiderruflich von ihren arbeitsvertraglichen pflichten freistellen"
FRAGE:
Kann der Urlaub so tatsächlich angerechnet werden?
m.E. nach darf Urlaub abgegolten werden allerdings muss dann UNWIDERRUFLICH freigestellt werden. die formulierung s.o. lässt für mich aber eher den anschein erwecken dass erst nach dem urlaub unwiderruflich freigestellt wird - zuvor jedoch nur widerruflich da dort nicht explizit widerruflich/unwiderruflich geschrieben wurde - hingegen für die zeit nach dem urlaub extra unwiderruflich geschrieben wurde.
wie seht ihr die sache?
vielen dank vorab für die hilfe.
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