AW: Unwetterwarnungen, wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer
Zitat:
Zitat von LeoLo
Hallo Brummbär
§ 313 BGB halte ich für völlig ausgeschlossen. Die Geschäftsgrundlage fällt doch nicht weg.
Wenn, dann würde ich den § 275 BGB ins Feld ziehen und sagen, daß die Behebung des Leistungshindernisses theoretisch zwar möglich wäre, aber von keinem vernünftigen Gläubiger ernsthaft verlangt werden könnte.
Gruß,
LeoLo
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Hallo Leole,
hast Recht, hätte ich bis zum Ende gelesen wäre mir der Verweis auf 275 aufgefallen. 
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Als der Gerechtigkeit die Augenbinde abgenommen wurde, stellte sich heraus, dass sie blind war. Zarko Petan
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