#9 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 16:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.03.2009
Beiträge: 1.070
Standard AW: Unwetterwarnungen, wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer

Zitat:
Zitat von LeoLo Beitrag anzeigen
Hallo Brummbär

§ 313 BGB halte ich für völlig ausgeschlossen. Die Geschäftsgrundlage fällt doch nicht weg.

Wenn, dann würde ich den § 275 BGB ins Feld ziehen und sagen, daß die Behebung des Leistungshindernisses theoretisch zwar möglich wäre, aber von keinem vernünftigen Gläubiger ernsthaft verlangt werden könnte.

Gruß,
LeoLo
Hallo Leole,
hast Recht, hätte ich bis zum Ende gelesen wäre mir der Verweis auf 275 aufgefallen.
__________________
Als der Gerechtigkeit die Augenbinde abgenommen wurde, stellte sich heraus, dass sie blind war. Zarko Petan
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
direktionsrecht, haftung, leistungsverweigerung, unwetter, verantwortung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an