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Alt 31.01.2010, 10:36
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Frage Kündigung befristeter Arbeitsvertrag

Es besteht ein befristeter Arbeitsvertrag, der am 1.01.2010 bis 31.12.2011 verlängert wurde . Es ist bereits der 8 befristete Arbeitsvertag (Dauer immer 1 Jahr projektbezogen).
Eine Probezeit wurde immer Vertrag nicht festgehalten, zur Kündigung ist enthalten:
Das Angestelltenverhältnis kann von beiden Parteien unter Einbehaltung der in §622 Abs 2 BGB genannten Kündigungsfristen gekündigt werden.
Da ich eine andere Stelle in Aussicht habe, würde ich gerne zum 31.03.2010 kündigen.
Gelten nun die Frist aus §622 Abs 2 für 8 Jahre in dem Fall 3 Monate zum Ende des Kalendermonats oder da es sich immer wieder um befristete Arbeitsverträge handelt um 1 Monat zum Ende des Kalendermonats?
Kann jemand mir bei dieser Frage weiterhelfen?
Ich wäre Euch sehr dankbar!!!!!!!!!!!!!!
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Stichworte
arbeitnehmer, befristung, kündigung, §622 bgb

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