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Hallo
Wie gesagt, eine detailliertere Schilderung wäre hilfreich. Nicht die Quintessenz, die man Ihnen damals präsentiert hat und die Sie vielleicht wider besseren Wissens einfach nur geglaubt haben. Lassen Sie das im Zweifel vor Ort fachanwaltlich prüfen. Gruß, LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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| Lesezeichen |
| Stichworte |
| abfindung, arbeitsgericht, betriebsrat, liquidation, widerspruch |
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