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Alt 27.01.2010, 13:08
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Frage Insolvenz: krank nach Freistellung

Hallo,

ich habe am 30.10.2009 vom Insolvenzverwalter die Kündigung mit unwiderruflicher Freistellung bekommen mit dem Hinweis mich unverzüglich beim Arbeitsamt zu melden. Am 02.11.2009 wurde ich von meinem Arzt krank geschrieben. Gleichzeitig habe ich mich auch zur Absicherung beim Arbeitsamt gemeldet, die jetzt erst einmal bis zur Klärung der Zuständigkeit Arbeitslosengeld zahlt.

Die Krankheit dauert noch an.


Gekündigt wurde ich nach der Freistellung, Ende November, zum 31. März.
Insolvenzgeld habe ich schon 3 Monate bis September bezogen.

Meine Krankenkasse sagt ich bekomme nach dem Arbeitslosengeld ab der 7. Woche Krankengeld, das aber nur in der Höhe des Arbeitslosengeldes bezahlt und nicht nach dem letzten Gehalt berechnet wird.

Kennt sich jemand mit der Berechnung des Krankengeldes in so einer Situation aus?

Für Infos wäre ich sehr dankbar.
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Stichworte
arbeitslosengeld, freistellung, insolvenz, krank, krankengeld

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