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Solange du dort angestellt bist gelten die Kündigungsfrist so wie sie vertraglich vereinbart sind.
Immerhin hast du dafür ja auch die Sicherheit bis Ende diesen Jahres eine Job zu haben. Wer hat das sonst schon noch? Früher gehen kannst du mit Aufhebungsvertrag, dem der AG zustimmt, wenn es aber nur noch ein kleines Restteam gibt, ist evtl, fraglich ob der AG auf dich verzichten kann. MfG Matthias |
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| Stichworte |
| aufhebungsvertrag, eigenkündigung, kündigung durch ag |
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