AW: samstage vom urlaub abziehen darf mein chef das???
Hi,
Urlaub muss nur für die Tage genommen werden, an denen laut AV Arbeitspflicht besteht. Auf den ersten Blick scheinen das bei dir 5 Tage (Montag-Freitag) zu sein. Da du dich aber für arbeiten am Samstag bereiterklärt hast wenn dein AG dies für betrieblich notwendig hält kann man auch von einer 6 Tage Woche ausgehen. Wenn du also an einem Samstag arbeiten sollst und dies nicht kannst/willst, dann musst du dir dort Urlaub nehmen. Wenn du allerdings nicht von deinem AG zu Samstagsarbeit eingeteilt bist, kann er dir dafür auch keinen Tag Urlaub abziehen, denn es bestand keine Arbeitspflicht. In deinem AV steht Urlaub 4 Wochen. Das heißt dein AG wollte dir nur 4 Wochen Urlaub geben. Das is'n bissl blöd bei dir. Es besteht bei dir eigentlich Arbeitspflicht am Samstag, aber nur wenn dein AG dies will. Dementsprechend bräuchtest du für eine Woche Urlaub in der du am Samstag nicht arbeiten müsstest auch nur 5 UT. Dadurch würde sich aber ein längerer Urlaub ergeben als vom AG vorgesehen (4 Wochen). Ich gehe mal davon aus, dass dir bei dieser Konstellation trotzdem 6 UT abgezogen werden, damit die 4 Wochen erfüllt werden. Spielt doch aber eigentlich keine Rolle, da du die Arbeitszeit des Samstags ja als Überstunden bekommst und diese entsprechend wieder ausgleichen kannst.
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