#19 (permalink)  
Alt 12.01.2010, 07:53
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Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 28
Standard AW: Was steht mir zu

Hey, wir reden von verschiedenen Dingen.Ich habe ihn gefragt, ob er schon vor Dezember (also in der EZ) Arbeit für mich hat, würde natürlich gerne TZ nehmen, aber wenn er nur VZ gehabt hätte, besser als nichts, aber eben alles nur in Zeiten die ich mit der KIGA vereinbaren kann.Das ist die eine Sache.
Dann möcht ich natürlich ganz normal nach der EZ wieder Anfangen, auch hier gilt das gleiche wie zuerst geschrieben, für den Anfang hätte ich zwar gerne TZ, aber wenn er jetzt nur meinen alten Job gehabt hätte (VZ) hätte ich den auch genommen.
Wie gesagt die länge ist mir in erster Linie egal hauptsache ich kann die Zeiten von bis mit den Kindern vereinbaren.
Da hab ich ihm ja mehrere Möglichkeiten gelassen, aber seine Reaktion ohne legliche Verhandlung, das hat er für mich und um das Problem mit den Kindern kann er sich nicht auch noch kümmern.
LG
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Stichworte
alter job, arbeitgeberpflicht, arbeitszeiten

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