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Alt 06.01.2010, 11:57
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Standard Teilzeit in Elternzeit

Hallo zusammen,

Ich brauche Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

Nach mehrmonatiger "Vollzeit"-Elternzeit beginne ich im neuen Jahr in meiner "alten" Firma wieder.

Fristgerecht hatte ich Teilzeit während der Elternzeit (für die Jahre 2 und 3) in einem Umfang von 30 Wochenstunden beantragt. Die Teilzeit hat mein Arbeitgeber nun nach zähem Ringen (bis hin zur Vorlage eines Aufhebungsvertrages) akzeptiert.

Mein Wunsch auf Teilzeit basiert auf einer nicht sicher gestellten Betreuung unseres Kindes. Ideal für unsere Situation ist es die 30 Wochenstunden auf 4 Tage zu verteilen, damit ich an einem Tag der Woche die Betreuung unseres Kindes übernehmen kann.

Mein Arbeitgeber verlangt nun aber, dass ich an 5 Tagen zu je 6 Stunden erscheine. Die exakten Anwesenheitszeiten soll ich mit meinem Vorgesetzten abstimmen. Dies begründet er damit, dass ich eine "Schlüsselposition" im Hause zu bekleiden hätte und dieser Argumentation kann ich auch nicht gänzlich widersprechen.

Ich habe meinen Arbeitgeber nun darauf hingewiesen, dass ich nicht darauf bestehe, auf meiner alten Stelle wieder eingesetzt zu werden (was ich sowieso nicht kann) und habe ihm auch eine Alternative aufgezeigt.

Fragen:
  • Kann der Arbeitgeber meine Wochenarbeitszeit quasi willkürlich verteilen? Ich bin der Meinung, dass ich das Recht habe - wie meine Kollegen auch - die Arbeitszeit innerhalb der "Kernzeiten" selbständig verteilen zu können.
  • In meinem Arbeitsvetrag ist geregelt, dass Überstunden im Gehalt inbegriffen sind. Der Gesetzgeber lässt max. 30 Wochenstunden zu, um der Definition "Teilzeit in Elternzeit" gerecht zu werden. Kann ich somit Überstunden nun verweigern, um nicht meinen Anspruch auf Elterzeit zu gefährden?
Herzlichen Dank vorab und viele Grüße

Justly

Geändert von Justly (06.01.2010 um 12:12 Uhr).
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Stichworte
elternzeit, teilzeit, wochenarbeitszeit

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