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Hallo Kölner,
ich habe im April avisiert, TZ mit 30 h zu beantragen sowie über die von uns gewünschte Verteilung der Wochenarbeitstage informiert. "Hart" habe ich die TZ innerhalb des 3-Monats-Fristzeitraumes angemeldet. Mein AG hat aus betrieblichen Gründen, meinem Wunsch nach 30 h TZ positiv, dem nach einer Verteilung auf 4 Tage jedoch nicht nachgegeben (wie berichtet). Den Ball hat im Moment wieder mein AG; ich habe ihn auf meine variable Einsetzbarkeit im Unternehmen aufmerksam gemacht. Fazit: nach dem in einem so frühen Stadium meine Pläne publik waren, muss man doch auch von den AGn eine gewisse Flexibilität erwarten können!!?? Der Gesetzgeber sollte hier die AN besser schützen und ihnen nicht den Mund mit Modellen wässrig machen, die in der Konsequenz Nachteile im Berufsleben bringen. Soll ich dem Wunsch meines AGs widersprechen, denn wir sollten uns ja - konform zum BEEG - binnen 4 Wochen vor Antritt meiner TZ-Stelle einigen? Vielen Dank nochmals und Grüße Justly |
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| elternzeit, teilzeit, wochenarbeitszeit |
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