#9 (permalink)  
Alt 05.01.2010, 18:56
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Registriert seit: 06.12.2009
Beiträge: 9
Standard AW: Betriebsratswahl Bildungsträger

Zitat:
Zitat von packer Beitrag anzeigen
eine frage hätte ich da aber noch zur sicherheit:

mit wem schließen die exteren Azubis ihren Ausbildungsvertrag ab, mit Euch oder der externen Firma?

Mit uns, aber habe jetzt auch ein LAG Urteil gefunden in dem alles genau festgestellt wurde. Da die Azubis nicht zu unserem Betriebszwecke (z.B. Ausbilder, Soz.-Päd. oder Bürokaufmann/-frau) ausgebildet werden zählen sie nach BetrVG nich als Arbeitnehmer.
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betriebsratswahl, bildungsträger

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