AW: firma rückt Arbeisbescheinigung nicht raus
Hallo
Zur Not vorübergehend Hartz IV beantragen (§ 7 SGB 2 i.V.m. § 33 ff. SGB 2). Der Lohnanspruch / das ALG 1 geht dann in der Höhe der Ersatzleistung auf die ARGE über.
Gruß,
LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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