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Folgende Situation:
Ich arbeite als IT-Systemelektroniker und bin letzes Jahr im April an einen anderen Ort geschickt worden um dort vorübergehend bei einem möglichen Kunden zu arbeiten ("die Lage für meinen Chef checken"). Geplant waren 2 Wochen ... dann wurden es 2 Monate ... und Ende Juni wurde aus dem Vorhaben eine Versetzung (laut Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag) aufgrund betriebswirtschaftlicher Gründe (nicht genügend Arbeit am bisherigen Arbeitsort, Wirtschaftslage, etc.) Da der neue Arbeitsort knapp 300km weit entfernt ist, kommt tägliches pendeln nicht in Frage. Ich fahre seitdem mit dem Firmenwagen jeden Sonntag hinwärts und jeden Freitag zurück. Den Wagen muss ich jeweils in der Firma abholen/abstellen was eine zeitliche Mehrbelastung von ca. 30 Minuten ausmacht. Außerdem wohne ich seit April 2009 im Hotel, was zu Messezeiten nicht gerade günstig ist. Die Hotelkosten (Halbpension) werden vom AG übernommen. Dann fangen aber die Probleme an. Sämtliche Mehrkosten durch Verpflegung im Hotel trage ich seitdem selbst. Sicher gibt es Verpflegungsmehraufwand .. aber mein AG zahl diesen nicht und Vater Staat zahlt diesen nur ein Quartal lang. (Bei dauerhafter Versetzung an einen Arbeitsort) Eine Unterbringung in einer Gästewohnung oder ähnlichem kommt für meinen AG nicht in Frage. Über das fehlende Privatleben etc. will ich gar nicht erst anfangen. Nun meine Fragen: Wie kann ich die Mehrkosten die mir entstehen, irgendwie anderweitig geltend machen? Ich habe irgendwo läuten hören, das der AG verpflichtet ist das Lohnniveau anzupassen, bei dauerhafter Versetzung. Meine Kollegen hier (lokal ansässig), verdienen knapp das doppelte von mir (Ostlohn). Gibt es eine solche Regelung? Wird meine Fahrzeit am Sonntag zur Arbeitszeit dazugezählt sodaß ich jeden Sonntag Überstunden schiebe? Ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen. |
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| mehrkosten, verpflegungsmehraufwand, versetzung |
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