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Alt 04.01.2010, 17:21
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Registriert seit: 04.01.2010
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Böse Feiertagsdienst rechtlich?

Hallo,

ich möchte gleich zur Sache kommen, da ich mich gerade mega aufrege über das was passiert ist.

Folgender Fall liegt vor:

In der Firma in der ich arbeite gibt es einen sogenannten "Feiertagsdienst", d.h. mindestens eine Person arbeitet an einem Feiertag der nicht in ganz Deutschland sondern nur in ein paar Bundesländern gilt. (Wir sind in Bayern)

Am Mittwoch liegt solch ein Feiertag vor und daher kam unser chef mit dem Satz: "Entscheidet euch wer am Mittwoch den Dienst übernimmt." Ich als einzigste Frau im Büro bin natürlich gleich das Opfer und es heißt von allen Männern "Du machst".

Jetzt gibt es allerdings Leute im Büro die noch gar keinen (ich habe schon) Dienst übernommen haben... wobei das hier Nebensache ist.

Mit dem Chef habe ich schon gesprochen, aber da heißt es nur: "Regelt das unter euch".

Jetzt meine Frage:

1. Darf das 2 Tage vor Dienst noch bestimmt werden, dass man da arbeiten muss, oder gibt es da eine gewisse Regel, dass das vorher angekündigt werden sollte?

2. Solange dieser Feiertagsdienst nicht vertraglich geregelt ist, muss dieser überhaupt ausgeführt werden?

Kleiner Hinweis noch: Vergütung gibt es keine Zusätzliche. Lediglich wird für den gearbeiteten Feiertag ein Urlaubstag gutgeschrieben.... für mich ist das ein verschobener Feiertag...

Bitte helft mir, damit ich morgen möglichst gut beim Chef agumentieren kann.
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Stichworte
feiertagsdienst, regelung

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