#12 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 19:53
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Standard AW: Feiertagsdienst rechtlich?

Es gelten immer die Feiertage des Arbeitsortes, ihr habt also nur an bayrischen Feiertagen frei, aber nicht am holländischen 'Königin-Geburtstag' o.*.
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feiertagsdienst, regelung

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