#8 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 15:19
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Ort: Wo wohnt ein Kölner wohl...?
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Standard AW: Außerordentliche Mitgliederversammlung Gäste

Zitat:
Zitat von johannes Beitrag anzeigen
Ich kenne keine Vereinssatzung, in der nicht die Mitgliederversammlung das höchste Beschlussorgan ist, und somit auch kurzfristig beschließen kann, sich zu einem TOP sachkundige Gäste einzuladen und anzuhören.

Das würde ja auch sonst dem BGB und den darin enthaltenen Regelungen für den Idealverein zuwiderlaufen.
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außerordentliche, gäste, mitlgiederversammlung, vorstand

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