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Zitat von LaraS
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich mache seit vier Wochen eine Ausbildung zum Yogalehrer. Und zwar nebenberuflich. Ich geht abends in die Yogaschule. Das dauert etwa 2,5 Stunden. Daneben findet der Yogaunterricht (an der Schule bin ich) auch am Wochenende statt. Ich arbeite im kaufmännsichen Bereich. Nun hat mein Chef das herausgefunden und droht mir mit Entlassung. Ich bin der Auffassung, dass das, was ich in meiner Freizeit mache, meine Sache ist. Es ist auch nicht auf einem Gebiet, dass ihm Konkurrenz macht. Hab ich meinen Job zu befürchten, wenn ich weiter dies Yoga-Ausbildung mache?
Danke.
Lara
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Hallo, Lara
normalerweise ist eine Nebenbeschäftigung grundsätzlich (auch in Form selbstständiger Tätigkeit) neben der Haupttätigkeit zulässig und durch das Grundrecht der Berufsfreiheit geschützt.Sie ist allerdings auch unzulässig, wenn berechtigte beriebliche Interessen des Hauptarbeitgebers beeinträchtigt werden. Bei dir sehe ich das nicht, so das du diese Nebentätigkeit ausführen kannst. Vieleicht wäre es besser gewesen dem AG einfach die Information zukommen zulassen. Du darfst aber auch nicht durch deine NebenT. deine Arbeitskraft nicht in solchenm Maße ausüben, dass du zur Leistung bei deinem HauptAG nicht mehr in der Lage bist.Dabei spielt es eine Rolle, ob die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.
Gruß FS